A. Immobilienhandel
Auf Anfrage in unserem Büro werden wir Sie unverzüglich zu einer vorbereitenden Besprechung mit folgenden Punkten einberufen:
- welche Auskünfte benötigen wir für die Sachbearbeitung
- Orientierung über den Sachverlauf
- was sollen Sie tun
- was tun wir
- besondere Verhältnisse, auf die Sie bereits schon jetzt aufmerksam sein sollen
- eventuelle Einbeziehung von anderen Parteien
- Preisüberschlag.
Die einleitende Besprechung hat den Zweck, die Sachbearbeitung zu effektivieren und Ihnen gleichzeitig einen Einblick darüber zu geben, was in Ihrem Fall konkret geschehen soll.
Nachfolgende Sachbearbeitung:
- wir holen die notwendigen Informationen ein, die wir durchgehen und behandeln werden
- wir bereiten einen Entwurf zum Kaufvertrag/Auflassungsurkunde vor.
Der Entwurf zum Kaufvertrag/Auflassungsurkunde wird mit Hinblick auf die Festlegung einer Besprechung der endgültigen Vereinbarungsgrundlage durchgegangen. Kaufvertrag/Auflassungsur-kunde werden unterschrieben.
Danach wird der Handel zum Wertvermerk abgefertigt, woraufhin die Grundbucheintragung sowie Rückerstattungsaufstellung ausgearbeitet und ausgeführt wird.
Während des Sachverlaufes werden wir Sie selbstverständlich entweder schriftlich oder per Mail im notwendigen Umfang unterrichtet halten.
Wichtig !: Sollten Sie bei einem Makler eine Vereinbarung unterschreiben, bevor Sie mit uns gesprochen haben, müssen Sie erinnern, die Vereinbarung von unserer Genehmigung abhängig zu machen.
B. Forderungseinzug
Sollten Sie oder Ihre Firma Geld zugute haben, können wir dies auf effektive Weise für Sie beitreiben. Sie brauchen uns nur die Rechnung, um die sich der Fall handelt, sowie eventuell in dieser Angelegenheit geführten Schriftwechsel zusenden. Zur Vereinfachung des Falles können Sie diese Papiere uns natürlich auch per Mail übermitteln.
Bei Forderungseinzug werden folgende Schritte unternommen:
- dem Schuldner wird ein Mahnbrief mit einer Frist von 10 Tagen zugeschickt.
Falls bereits eine Mahnung mit der Befolgung der 10-Tagefrist gesandt worden ist, gehen wir direkt zum nächsten Schritt weiter;
- dem Schuldner wird ein Inkassoschreiben mit Schuldanerkenntnis zugeschickt.
Wird der Schuldbetrag nicht innerhalb der 10-Tagefrist bezahlt oder das Schuldanerkenntnis zurückgesandt, bestimmen Sie, ob der Fall weiter an das Gericht gehen soll, in welchem Fall der nächste Schritt folgender ist:
- dem Vollstreckungsgericht wird eine Zahlungsaufforderung zugeschickt, wenn der Betrag unter DKK 100.000 ist
- beim Zivilrecht wird eine Klage erhoben, wenn der Betrag höher als DKK 100.000.
Wird vonseiten des Schuldners während der Sachbearbeitung Einspruch erhoben, geht der Fall – falls Sie es wünschen – an das Zivilrecht weiter.
Inkassofälle werden in Zusammenarbeit mit dem Debitorregister, wo der Schuldner registriert ist, ausgeführt, falls der schuldige Betrag nicht bezahlt wird.
C. Anstellungs- und Arbeitsrecht:
Als Arbeitgeber und Arbeitnehmer können wir Ihnen bei Anstellungs- und arbeitsrechtlichen Verhältnissen behilflich sein. Wir haben bei vergleichsmäßigen Lösungen und Gerichtsverfahren sowohl auf der Arbeitgeber- als auf der Arbeitnehmerseite breite Erfahrung.
Auf Anfrage in unserem Büro werden wir eine Besprechung vereinbaren, wo wir den Fall detailliert durchgehen und den weiteren Verlauf der Sachbearbeitung festsetzen.
Wir können Sie u.a. innerhalb folgender Gebiete beraten, die jedoch nur einen kleinen Ausschnitt unserer Kompetenzen zeigen:
- individuelle Anstellungsverhältnisse im Verhältnis zum Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz, Gleichberechtigungsgesetz u.a.
- Ausfertigung von Anstellungsverträgen, Kündigungsschreiben u.a.
D. Erbrecht und Nachlassverfahren
Unsere Kompetenzen innerhalb von Erbrecht und Nachlassverfahren decken über einen breiten Themenbereiche, d.h.:
- Ausarbeitung von Testamenten.
Leben Sie unverheiratet in einer Wohngemeinschaft, haben Sie Kinder aus früherer Ehe, wünschen Sie es, dass bestimmte Personen oder Zwecke Sie beerben sollen, soll die Erbschaft den Erben als Sondereigentum u.a. zugeteilt werden, sollten Sie es erwägen, ein Testament zu machen.
In Verbindung mit einer Besprechung in unserem Büro werden wir Ihre familienmässige Situation mit Hinblick darauf durchgehen, dass Sie das Erbe nach Ihnen gemäss Ihren Wünschen kanalisieren können.
Danach gehen wir die Punkte durch, die als wichtige Elemente in Ihr Testament eingehen sollen.
Weiterhin bereiten wir einen Entwurf vor, den wir Ihnen zwecks Durchgang und endgültiger Genehmigung zusenden. Falls Sie hierzu Änderungen haben sollten, werden wir diese natürlich gern vornehmen.
Nachdem Sie den Entwurf zum Testament endgültig genehmigt haben, erhalten Sie das fertige Testament sowie eine Kopie desselben. Das Originaltestament und Kopie müssen beim Notar zur Unterschrift vorgelegt werden. Zusammen mit den Originaldokumenten erhalten Sie eine schriftliche Anleitung, wie Sie sich verhalten sollen.
- Wir beraten Sie natürlich auch generell innerhalb von Erbrecht wie beispielsweise Vorschuss auf den Erbteil, unverzinsliches Familiendarlehen, Erbverteilung u.a.
- Nachlassverfahren
Bearbeitung eines Nachlasses kann unüberschaubar vorkommen, insbesondere wenn man eine Person verloren hat, die einem nahe steht. Diese belastende Situation können wir Ihnen erleichtern und übernehmen.
In einer einleitenden Besprechung schaffen wir uns zusammen mit Ihnen einen Überblick über den Nachlass:
- hat der Verstorbene ein Testament gemacht
- wer sind die Erben
- befand sich der Verstorbene in fortgesetzter Gütergemeinschaft
- gibt es Rechnungen, die zu zahlen sind
- laufende Abonnementsordnungen
- Versicherungen
- Wer soll über den Todesfall unterrichtet werden
- Bankkonti og evt. Investments
- gibt es einen Grundbesitz, der verkauft werden soll.
Wir können sowohl den Verkauf von Grundbesitz, Zahlung von Rechnungen, Mitteilung über den Todesfall u.a. als die Ausarbeitung von Öffnungsstatus bis zur Ausarbeitung der abschließenden Nachlassberechnung durchführen.
Falls Sie es wünschen, können unsere Besprechungen auch in Ihrem Zuhause stattfinden.