Die Kanzlei ist vom 17.-28. Juli 2017, beide Tage inkl., geschlossen.​

Arbeitsverfahren

A. Immobilienhandel

Auf Anfrage in unserem Büro werden wir Sie unverzüglich zu einer vorbereitenden Besprechung mit folgenden Punkten einberufen:

  • welche Auskünfte benötigen wir für die Sachbearbeitung
  • Orientierung über den Sachverlauf
  • was sollen Sie tun
  • was tun wir
  • besondere Verhältnisse, auf die Sie bereits schon jetzt aufmerksam sein sollen
  • eventuelle Einbeziehung von anderen Parteien
  • Preisüberschlag.

Die einleitende Besprechung hat den Zweck, die Sachbearbeitung zu effektivieren und Ihnen gleichzeitig einen Einblick darüber zu geben, was in Ihrem Fall konkret geschehen soll.

Nachfolgende Sachbearbeitung:

  • wir holen die notwendigen Informationen ein, die wir durchgehen und behandeln werden
  • wir bereiten einen Entwurf zum Kaufvertrag/Auflassungsurkunde vor.

Der Entwurf zum Kaufvertrag/Auflassungsurkunde wird mit Hinblick auf die Festlegung einer Besprechung der endgültigen Vereinbarungsgrundlage durchgegangen. Kaufvertrag/Auflassungsur-kunde werden unterschrieben.

Danach wird der Handel zum Wertvermerk abgefertigt, woraufhin die Grundbucheintragung sowie Rückerstattungsaufstellung ausgearbeitet und ausgeführt wird.

Während des Sachverlaufes werden wir Sie selbstverständlich entweder schriftlich oder per Mail im notwendigen Umfang unterrichtet halten.

Wichtig !: Sollten Sie bei einem Makler eine Vereinbarung unterschreiben, bevor Sie mit uns gesprochen haben, müssen Sie erinnern, die Vereinbarung von unserer Genehmigung abhängig zu machen.

B. Forderungseinzug

Sollten Sie oder Ihre Firma Geld zugute haben, können wir dies auf effektive Weise für Sie beitreiben. Sie brauchen uns nur die Rechnung, um die sich der Fall handelt, sowie eventuell in dieser Angelegenheit geführten Schriftwechsel zusenden. Zur Vereinfachung des Falles können Sie diese Papiere uns natürlich auch per Mail übermitteln.

Bei Forderungseinzug werden folgende Schritte unternommen:

  • dem Schuldner wird ein Mahnbrief mit einer Frist von 10 Tagen zugeschickt.

Falls bereits eine Mahnung mit der Befolgung der 10-Tagefrist gesandt worden ist, gehen wir direkt zum nächsten Schritt weiter;

  • dem Schuldner wird ein Inkassoschreiben mit Schuldanerkenntnis zugeschickt.

Wird der Schuldbetrag nicht innerhalb der 10-Tagefrist bezahlt oder das Schuldanerkenntnis zurückgesandt, bestimmen Sie, ob der Fall weiter an das Gericht gehen soll, in welchem Fall der nächste Schritt folgender ist:

  • dem Vollstreckungsgericht wird eine Zahlungsaufforderung zugeschickt, wenn der Betrag unter DKK 100.000 ist
  • beim Zivilrecht wird eine Klage erhoben, wenn der Betrag höher als DKK 100.000.

Wird vonseiten des Schuldners während der Sachbearbeitung Einspruch erhoben, geht der Fall – falls Sie es wünschen – an das Zivilrecht weiter.

Inkassofälle werden in Zusammenarbeit mit dem Debitorregister, wo der Schuldner registriert ist, ausgeführt, falls der schuldige Betrag nicht bezahlt wird.

C. Anstellungs- und Arbeitsrecht:

Als Arbeitgeber und Arbeitnehmer können wir Ihnen bei Anstellungs- und arbeitsrechtlichen Verhältnissen behilflich sein. Wir haben bei vergleichsmäßigen Lösungen und Gerichtsverfahren sowohl auf der Arbeitgeber- als auf der Arbeitnehmerseite breite Erfahrung.

Auf Anfrage in unserem Büro werden wir eine Besprechung vereinbaren, wo wir den Fall detailliert durchgehen und den weiteren Verlauf der Sachbearbeitung festsetzen.

Wir können Sie u.a. innerhalb folgender Gebiete beraten, die jedoch nur einen kleinen Ausschnitt unserer Kompetenzen zeigen:

  • individuelle Anstellungsverhältnisse im Verhältnis zum Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz, Gleichberechtigungsgesetz u.a.
  • Ausfertigung von Anstellungsverträgen, Kündigungsschreiben u.a.

D. Erbrecht und Nachlassverfahren

Unsere Kompetenzen innerhalb von Erbrecht und Nachlassverfahren decken über einen breiten Themenbereiche, d.h.:

  • Ausarbeitung von Testamenten.

Leben Sie unverheiratet in einer Wohngemeinschaft, haben Sie Kinder aus früherer Ehe, wünschen Sie es, dass bestimmte Personen oder Zwecke Sie beerben sollen, soll die Erbschaft den Erben als Sondereigentum u.a. zugeteilt werden, sollten Sie es erwägen, ein Testament zu machen.

In Verbindung mit einer Besprechung in unserem Büro werden wir Ihre familienmässige Situation mit Hinblick darauf durchgehen, dass Sie das Erbe nach Ihnen gemäss Ihren Wünschen kanalisieren können.

Danach gehen wir die Punkte durch, die als wichtige Elemente in Ihr Testament eingehen sollen.

Weiterhin bereiten wir einen Entwurf vor, den wir Ihnen zwecks Durchgang und endgültiger Genehmigung zusenden. Falls Sie hierzu Änderungen haben sollten, werden wir diese natürlich gern vornehmen.

Nachdem Sie den Entwurf zum Testament endgültig genehmigt haben, erhalten Sie das fertige Testament sowie eine Kopie desselben. Das Originaltestament und Kopie müssen beim Notar zur Unterschrift vorgelegt werden. Zusammen mit den Originaldokumenten erhalten Sie eine schriftliche Anleitung, wie Sie sich verhalten sollen.

  • Wir beraten Sie natürlich auch generell innerhalb von Erbrecht wie beispielsweise Vorschuss auf den Erbteil, unverzinsliches Familiendarlehen, Erbverteilung u.a.
  • Nachlassverfahren

Bearbeitung eines Nachlasses kann unüberschaubar vorkommen, insbesondere wenn man eine Person verloren hat, die einem nahe steht. Diese belastende Situation können wir Ihnen erleichtern und übernehmen.

In einer einleitenden Besprechung schaffen wir uns zusammen mit Ihnen einen Überblick über den Nachlass:

  • hat der Verstorbene ein Testament gemacht
  • wer sind die Erben
  • befand sich der Verstorbene in fortgesetzter Gütergemeinschaft
  • gibt es Rechnungen, die zu zahlen sind
  • laufende Abonnementsordnungen
  • Versicherungen
  • Wer soll über den Todesfall unterrichtet werden
  • Bankkonti og evt. Investments
  • gibt es einen Grundbesitz, der verkauft werden soll.

Wir können sowohl den Verkauf von Grundbesitz, Zahlung von Rechnungen, Mitteilung über den Todesfall u.a. als die Ausarbeitung von Öffnungsstatus bis zur Ausarbeitung der abschließenden Nachlassberechnung durchführen.

Falls Sie es wünschen, können unsere Besprechungen auch in Ihrem Zuhause stattfinden.

E. Familienrecht

  • Schließung eines Ehevertrags
  • Trennung und Scheidung
  • Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft zwischen nicht verheirateten Lebensgefährten
  • Sorgerecht und Zusammensein
  • Vermögensteilung.

Mit diesen Themen sehen sich viele Familien konfrontiert und ohne professionelle Hilfe kann es zu ernsthaften Streitigkeiten führen, die einen Zusammenhalt zerstören, der nach der Auflösung der Familie notwendigerweise fortgesetzt werden muss.

Unser Anwaltbüro hat auf diesem Gebiet große Erfahrungen und wir können Ihnen bei einer Trennung und Scheidung behilflich sein. Auch bei Teilung von gemeinschaftlichem Vermögen haben wir professionelle Kenntnisse.

Wir wissen, dass man in einer solchen Situation sehr verletzbar sein kann, wo wir Sie beraten können, so dass Sie für die Konsequenzen der Wahlen, die Sie treffen, vorbereitet sein werden.

Auf Ihre Anfrage hin werden wir Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erwartungen , die Sie an die Zukunft stellen, in einer einleitenden Besprechung behandeln.

Danach fertigen wir zusammen mit Ihnen die notwendigen Dokumente und einen Entwurf für eine vernünftige Teilung des gemeinschaftlichen Vermögens aus, welches natürlich sowohl von Ihnen als von Ihrem früheren Ehegatten genehmigt werden soll, bevor das Vermögenteilungsabkommen von beiden Parteien unterschrieben werden kann.

Wir empfehlen, dass beide Ehegatten für den Verlauf der Sachbearbeitung eigenen Anwalt haben.

Die Besprechungen werden im erforderlichen Umfang abgehalten.

F. Transportrecht

Als ortsansässige Anwaltsfirma in Padborgs Internationalem Transportzentrum war es für uns ganz natürlich, dass wir uns auf dem Transportrechtgebiet spezialisiert haben. Wir halten uns auf dem Bereich stets auf dem neuesten Stand und stehen Ihnen unter anderem bei Zwistigkeiten über CMR-Transporte und nationale Strassengütertransporte stets gern beratend zur Verfügung.

Wir kennen die Terminologie innerhalb der Transportbranche und wir besitzen eingehende Kenntnisse darüber, wie die Transportunternehmen arbeiten. In dem Zeitraum 1986 bis 1994 war Anwältin Birgit Thomsen bei ITD – International Transport Danmark als juristische Beraterin angestellt.

Sie können sich mit uns mit Fragen innerhalb allen Bereichen des Transportrechts jederzeit in Verbindung setzen.

G. Gesellschaftsrecht

Wir beraten unter anderem auf folgenden Gebieten:

  • Gründung von Aktiengesellschaften und GmbH
  • Gründung von Holdinggesellschaften
  • Kapitalerhöhung und Kapitalrückgang
  • Satzungsänderungen
  • Liquidation.

Auf Anfrage in unserem Büro können wir Ihnen qualifizierten Service auf hohem Niveau sowie eine effektive Sachbearbeitung in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Wirtschaftsprüfer leisten.

Sind Sie Ausländer, der in Dänemark ein Unternehmen etablieren möchte, sind wir Ihnen mit diesbezüglicher Totalberatung gern behilflich.

H. Mietegesetz

Als Vermieter

  • Wir sind Ihnen mit der Ausfertigung eines gewerblichen Mietvertrages oder eines Mietvertrages für Wohnräume gern behilflich, so dass Sie als Vermieter spätere Zwistigkeiten mit Ihren Mietern so weit wie möglich vermeiden können.
  • Müssen Sie einen Mieter kündigen, beraten wir Sie gern über geltende gesetzlichen Bestimmungen für Kündigung von Mietern sowie bei der Ausarbeitung und Zustellung der Kündigung.
  • Wie Sie sich als Vermieter bei ausbleibender Zahlung von Miete, Nichteinhaltung der Hausordnung, Vernachlässigung der Mietverhältnisse u.a. verhalten sollen.
  • Beratung bei der Festsetzung von Miete.

Als Mieter

  • Wir beraten Sie gern, bevor Sie Ihren Mietvertrag unterschreiben.
  • Was sollen Sie tun, wenn Sie von Ihrem Vermieter unberechtigt gekündigt werden.
  • Bezahlen Sie zu viel Miete?
  • Will der Vermieter das von Ihnen gestellte Depositum nicht zurückzahlen?

Wir können Ihnen selbstverständlich auch bei vielen anderen Fragen und anfallenden Problemen behilflich sein.

I. Schadensersatzgesetz

Als Geschädigter kann es schwer sein, die Konsequenzen der Situation zu überschauen, in der man unfreiwillig gelandet ist. Wir können Ihnen unter anderem damit behilflich sein, Schadensersatz zu bekommen, zu dem Sie berechtigt sind:

  • entgangener Arbeitsverdienst
  • Schmerzensgeld
  • Dauerschaden
  • Erwerbsverlust
  • Gesundheitskosten

Wir sind Ihnen auch gern bei der Ausarbeitung von Schadensaufstellungen in Verbindung mit Sach- und Personenschäden behilflich.

Auf Anfrage bei uns nehmen wir bei einer einleitenden Besprechung einen genauen Durchgang Ihrer Situation vor, so dass wir Ihnen die bestmögliche Beratung anbieten können. Durch engen Kontakt zu Ihren Klienten haben Sie die ganze Zeit die Möglichkeit zu verfolgen, was in Ihrem Fall geschieht.

J. Rechtsstreit

Kann Ihr Fall nicht gütlich oder auf andere Weise beigelegt werden, ist es notwendig, den Fall beim Gericht einzureichen.

Wir sorgen für folgendes:

  • Ausarbeitung der Klage für den Kläger

u.a. mit Angabe der Behauptung des Falles und worum die Sache sich handelt sowie für die juristische Grundlage.

  • Ausarbeitung der Klagebeantwortung für den Beklagten

in welcher die Auffassung des Beklagten über den Fall betreffs der tatsächlichen Umstände und juristischen Verhältnisse dargelegt wird.

  • Ausarbeitung von weiteren Prozessschriften
  • Sachbearbeitung in Verbindung mit eventuellem Sachverständigengutachten
  • Teilnahme an eventuellen vorbereitenden Gerichtssitzungen
  • Durchführung der Hauptverhandlung.

Die Hauptverhandlung ist die abschließende Gerichtssitzung, der Fall wird den Richtern vorgelegt und die Parteien sowie eventuelle Zeugen werden verhört. Nach Abschluss der Hauptverhandlung wird das Urteil verkündet.

Sind die Parteien mit dem Urteil nicht zufrieden, kann das Urteil in der Regel angefochten und bei einer höheren Instanz nachgeprüft werden.

Ein gerichtliches Verfahren kann mit viel Arbeit und hohen ökonomischen Kosten verbunden sein. Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir Ihren Fall nicht nur vor das Gericht bringen, um ein gerichtliches Verfahren zu führen - wir tun es auch, weil wir in Ihrem Fall positive Möglichkeiten sehen und werden Ihnen vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens stets unsere Wertung Ihres Falles mitteilen.

Advokatfirmaet
​Birgit Thomsen

Hærvejen 9, Bov

6330 Padborg​

Anruf​ Tlf. 74 67 26 40

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