Die Kanzlei ist vom 17.-28. Juli 2017, beide Tage inkl., geschlossen.​

Rechtsstreit

Kann Ihr Fall nicht gütlich oder auf andere Weise beigelegt werden, ist es notwendig, den Fall beim Gericht einzureichen.

Wir sorgen für folgendes:

  • Ausarbeitung der Klage für den Kläger


u.a. mit Angabe der Behauptung des Falles und worum die Sache sich handelt sowie für die juristi-sche Grundlage.

  • Ausarbeitung der Klagebeantwortung für den Beklagten


in welcher die Auffassung des Beklagten über den Fall betreffs der tatsächlichen Umstände und juristischen Verhältnisse dargelegt wird.

  • Ausarbeitung von weiteren Prozessschriften
  • Sachbearbeitung in Verbindung mit eventuellem Sachverständigengutachten
  • Teilnahme an eventuellen vorbereitenden Gerichtssitzungen
  • Durchführung der Hauptverhandlung.

Die Hauptverhandlung ist die abschließende Gerichtssitzung, der Fall wird den Richtern vorgelegt und die Parteien sowie eventuelle Zeugen werden verhört. Nach Abschluss der Hauptverhandlung wird das Urteil verkündet.

Sind die Parteien mit dem Urteil nicht zufrieden, kann das Urteil in der Regel angefochten und bei einer höheren Instanz nachgeprüft werden.

Ein gerichtliches Verfahren kann mit viel Arbeit und hohen ökonomischen Kosten verbunden sein. Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir Ihren Fall nicht nur vor das Gericht bringen, um ein gericht-liches Verfahren zu führen - wir tun es auch, weil wir in Ihrem Fall positive Möglichkeiten sehen und werden Ihnen vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens stets unsere Wertung Ihres Falles mitteilen.​

Advokatfirmaet
​Birgit Thomsen

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